Tipps rund ums Feuerwerk:
Lagerung:
- Kühl und trocken Lagern
- Von Zündquellen, Heizungen & sonstigen Wärmequellen fernhalten.
- Die Artikel bis kurz vor dem Abbrennen in den Ursprungsverpackungen lassen.
- Auf sicheren Halt achten, Sturzgefahren vermeiden.
- Feuerwerk vom Zugriff Unberechtigter fernhalten..( z.B. Kinder /Jugendliche )
Einkauf:
- Ausschließlich beim Fachmarkt und im bekanntem Einzelhandel einkaufen.
- Beim Einkaufen auf die Zulassung in Deutschland, der Artikel achten. ( BAM Nr , CE , Registriernr. )
- Keine sogenannten "Polenböller" oder dergleichen in Deutschland nicht zugelassene Artikel kaufen und Abbrennen.
- Keine Artikel an Personen weitergeben, die diese nicht Besitzen oder Abbrennen dürfen. ( z.B. bei Kat 2 Personen u 18j )
- Altersnachweis erfoderlich.
- Abgabezeiten ( Verkauf ) von Feuerwerk:
Unter dem Jahr dürfen Feuerwerkskörper der Kat 2 nicht an Privatpersonen verkauft werden.
Es bestehen jedoch Ausnahmen:
- 1. Für Wiederverkäufer & Gewerbe
- 2. Für Privatverbraucher,mit Ausnahmegenehmigung
- 3. Berufsfeuerwerker mit Genehmigung.
Für alle anderen gilt der Verkauf ab dem 28/29.12-31.12 des Jahres, je nachdem ob an
den letzten drei Tagen im Jahr ein Sonntag dabei ist oder nicht.
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Feuerwerk-Klasseneinteilung:
KAT 1 = ab 12 Jahren das ganze Jahr erhältlich. KAT 2 ( Klasse 2 ) / T1 = ab 18 Jahren erhältlich.
Vorbereitung zum Abbrennen:
- Verpackungen erst kurz vor Gebrauch öffnen.
- Bei Drahtkäfigen - Seitenschneider oder Metallschere nutzen, möglichst Handschuhe benutzen. Haustiere fernhalten.
- Verpackungsmüll entsprechend den Recyclingsystemen zuführen.
- Zündmittel fernhalten.
Abbrennen:
- Abbrennzeiten beachten. Information liefert das zuständige Ordnungsamt.
- Abbrennverbote einhalten.
- Gebrauchsanweisungen der Hersteller beachten.
- Nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluß zünden.
- Sicherheitsabstände zu Bäumen. Gebäuden & Personen beachten, sofern erforderlich ist der Abbrennplatz abzusperren.
- Feuerwerk niemals auf Personen Tiere oder Sachgegenstände richten !
- Vorsicht beim Transport von Feuerwerk in Rucksäcken/Tüten etc.(Es könnte ein brennender Gegenstand reinfliegen)!
- Auf brennhemmende Kleidung achten. z.B. feste Jeans.
- Keine Feuerwerkskörper selber basteln, herstellen, zerstören, oder verändern. Es besteht Lebensgefahr .
- Beschädigte Artikel nicht Abbrennen ! ( z .B. aus Chinaböllern rieselt Schwarzpulver, oder ein Stück Lunte fehlt )
- Nicht gezündete Artikel niemals versuchen erneut zu entzünden!
- Vorsicht beim Abbrennen von aufsteigenden oder sprühenden Artikeln ( Haare / Gesicht ).
- Richtiges Anzündmittel wählen.
- Vorsichtshalber einen Eimer voll Wasser am Abbrennort bereithalten.
- Bei Zimmerfeuerwerk: Achtet auf Kinder & Haustiere, Auf Abstände zu Hängelampen o. ä. , Löschmittel bereithalten.
- Entsorgung evtl. Reste: Nach dem Abbrennen die Reste mit Wasser übergießen & am Folgetag dem Hausmüll zuführen.
Liste nicht abschließend, ohne Gewähr.
Weitere Hinweise:
Feuerwerk niemals auf der "Straße", oder durch Kumpels & Bekannte kaufen, die dieses auffällig günstig anbieten. Es könnte sich um Hehlerware,
durch Einbruch oder Diebstahl handeln. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass es nicht in Deutschland zugelassenes Feuerwerk ist.
In allen zutreffenden Fällen, machen auch Sie sich ebenfalls strafbar.
Silvesterfeuerwerk ( Kat 2 ) daher auch N I E M A L S durch Anzeigen auf Ebay oder ähnliches, ohne Eigentumsnachweis kaufen.
Du bist Zeuge und weißt oder vermutest das jemand sich eventuell unrechtmässig Feuerwerk & Pyrotechnik angeeignet hat und nutzt, zöger nicht, sondern handel
& informiere die nächste Polizeidienststelle. Imfalle des Mitwissens bist du, auch für unsachgemäße & vorsätzliche Handlungen mit Feuerwerk, haftbar.